1. #1

    stocki stocki ist offline

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    wer kennt sich aus

    ich befinde mich in einer schulischen ausbildung habe bafög beantragt aber nen null bescheid bekommen. Meine eltern können mich aber nicht unterstützen das sie selbst auch ausgaben haben,was kann ich beantragen muss dazu sagen das ich alleinerziehend bin

  2. #2

    Rakete Rakete ist offline

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    ALG II oder Wohngeld, geht aber nur eins von beiden. Du musst aber bei beantragung immer sämtliche absagen vom Bafög Stelle oder BAB (wäre glaub ich in deinem Fall so) mitbringen, desweiteren wenn du unter 25 bist und noch bei deinen Eltern lebst, rechne in jedem Fall damit das deine Eltern auch Ihre Einkommensnachweise usw. vorlegen müssen. Bei mehr fragen, schreib mich per PN an.

  3. #3

    leseratte leseratte ist offline

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    Original von Karya
    ALG II oder Wohngeld, geht aber nur eins von beiden. Du musst aber bei beantragung immer sämtliche absagen vom Bafög Stelle oder BAB (wäre glaub ich in deinem Fall so) mitbringen, desweiteren wenn du unter 25 bist und noch bei deinen Eltern lebst, rechne in jedem Fall damit das deine Eltern auch Ihre Einkommensnachweise usw. vorlegen müssen. Bei mehr fragen, schreib mich per PN an.
    hm,ich kenn mich da kaum aus, aber kann man ALGII beziehen,wenn man sich in einer schulischen Ausbildung befindet?

  4. #4

    Rakete Rakete ist offline

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    geht in besonderen Fällen...schwieriger wirds bei ner normalen Lehre.

    Ich arbeite in dem Metier, deswegen kann ich da vlt. helfen.

  5. #5

    stocki stocki ist offline

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    ich bekomme weder bafög noch bab da meine eltern brutto zuviel verdienen. Wohngeldantrag ist gestellt. Arbeitsamt hat heut am telefon zu mir gesagt das ich keint arbeitslosengeld bekomm da erstausbildung. Mir sind kosten entstanden miete und so wer bezahlt mir die wohne 600km von meinen eltern entfernt. Die 200 euro schulgeld könnten meine eltern zahlen nur wer bezahlt miete und den rest?

  6. #6

    next_generation next_generation ist offline

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    Original von Buchseite
    Schulische Ausbildung wäre sowas wie: Schule nach der 10 unterbrochen, und paar Jahre später weitergemacht, um das Abi zu machen? oder halt Abendschule oder so?
    Während man bei einer Lehre ja zT auch einen Schulabschluß nachholen kann (glaube ich), aber das wäre dann halt Lehre (und dort gibts zumindest meist ja sowieso Ausbildungsgeld)?
    Schulische Ausbildung ist eine Berufsausbildung, die rein schulisch ist. Sprich du gehst nur zur Schule kein Betrieb und bekommst dementsprechend auch keine Ausbildungsvergütung, da du ja nicht arbeitest. Beispiel für Sschulische ausbildungen sind die meisten Technische-Assistenten-Ausbildungsgänge wie: PTA, CTA, BTA usw.

    LG Sharia

  7. #7

    Kirsche28 Kirsche28 ist offline

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    Hey...

    Ich nehme mal an, dass die 23 dein Alter ist...

    Von daher... du hast Anspruch auf staatliches Kindergeld,
    dass deine Eltern beantragen müssen und an dich abzweigen
    müssen. Auch zählt hierbei, dass du ja bereits für ein eigenes
    Kind KG beziehst.

    Gegen den BaföG Bescheid würde ich trotz allem einen Widerspruch einlegen. Im übrigen vermute ich aber, dass du
    in einer Ausbildung bist, die durch BAB zusätzlich gefördert wird, darum BAB-Antrag stellen...

    Zusätzlich kannst du dann noch Wohngeld beantragen!
    Das ganze ist oftmals erst nach einiger Zeit durch... mach den
    leuten beim AA klar, was Sache ist. Lass dir eine Vermieter-
    bescheinigung ausstellen, sodass dein Vermieter erfährt was
    Sache ist und nicht auf Räumung klagen kann.

    Manchmal ist auch die Anordnung einer einstweiligen Verfügung zwingend, damit so manches Amt in die Gänge kommt. Ich wünsche es dir nicht...

    Viel Glück, und mach dich nicht irre, wenn es alles was dauert... so schnell sind die nunmal nicht.

    LG

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